Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) nach der DSGVO:
- Unterrichtung und Beratung des Unternehmens und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Strategien des Unternehmens für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
Der Datenschutzbeauftragte berät im Datenschutz-Projekt und prüft die Ergebnisse hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben. Aus diesem Grund sollte er im Projekt keine leitende Funktion einnehmen (Interessenkonflikt).
Die Benennung eines DSB ist zwingend notwendig bei einer Unternehmensgröße ab zehn Mitarbeitern.
Gerne übernimmt Gregor Klar auch die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.